Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und dem öffentlichen Bereich

Wir arbeiten am Liebsten mit Kunden / Kundinnen, die mit unseren Lieferungen und Leistungen zufrieden sind. Klare und unkomplizierte Richtlinien sind eine wichtige Grundlage für gute und langfristige Geschäftsbeziehungn und dazu dienen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen wir Ihren Auftrag annehmen.

1. Geltungsbereich: Für alle Angebote, Verkäufe und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen zwischen den Vertragspartnern als vereinbart. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, daß ihm unsere Lieferbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Die Lieferung durch uns gilt nicht als Annahme davon abweichender Bedingungen oder Klauseln. Abweichungen von unseren AGB  bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, um wirksam zu werden bzw. Gültigkeit zu erlangen. Das gilt ebenso für Erklärungen oder Zusagen unserer Vertriebs- bzw. Außendienstmitarbeiter.

2. Angebote sind freibleibend, soweit nicht von unserer Seite eine Bedingungsfrist angegeben ist. An sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Mustern, Plänen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor.

3. Bestell-Annahme: Aufträge werden für uns erst bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder ausgeliefert haben.

4. Preise Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Lager Wien. Versandkosten gehen anteilig zu Lasten des Käufers (außer besonders gekennzeichnete Produkte). Den Preisen wird die am Liefertag geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet.

5. Versandverpackung Für Bearbeitung, Verpackung und Versicherung berechnen wir eine anteilige Spesenpauschale von 1,90 bei einem Versandwert unter 50,00 .

Versandkosten: Sendungen werden schnell und zuverlässig per Paketdienst angeliefert. Der Mindestauftragswert beträgt 30,00. Liegt der Auftragswert darunter, müssen wir aus Kostengründen einen Mindermengenzuschlag von 5,- berechnen. Bei einem Netto-Warenwert bis 150 Euro berechnen wir Versandkosten. Ab einem Auftragswert von 150,- zzgl. Mehrwertsteuer, liefern wir versandkostenfrei. Sperrige oder schwere Produkte wie Fahnenmaste, Tresore, etc. nach Aufwand der Spedition.

7. Versand: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager bzw. das des Herstellers verlassen hat, ansonsten mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn nichts davon abweichendes vereinbart wurde. Bei Annahmeverzug sind wir wahlweise berechtigt 1.) sofortige Zahlung zu verlangen 2.) die Ware auf Kosten des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern 3.) anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beliefern. Geht die Sendung beschädigt oder nicht vollständig ein, so empfehlen wir, die Ersatzpflicht des Spediteurs oder Frachtführers in Anspruch zu nehmen und sofortige Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. 8. Lieferverpflichtungen Bei Eingang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer werden wir bezüglich Lieferzeit, Menge und Zwischenverkäufe nicht gebunden. Wenn die Lieferung nicht sofort aus Lagervorrat möglich ist, beträgt die Lieferfrist in der Regel 4-6 Wochen. Sollten wir aus irgendwelchen Gründen in Lieferverzug kommen, haben wir nach geltendem Recht Anspruch auf angemessene Nachfrist. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, daß der Käufer alle Zahlungen aufgrund früherer Lieferungen erbracht hat. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Sie endet auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen können wir wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Lieferung binnen angemessener Nachfrist vornehmen. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeiten der Lieferung und Leistung rechtzeitig zu verständigen.

9. Abbildungen und Maßangaben in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Konstruktionsbedingte Änderungen oder Preiserhöhungen behalten wir uns vor. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

10. Sonderanfertigungen werden von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn die von uns erstellte Maßskizze vom Käufer schriftlich bestätigt ist. Preise und Zahlungsbedingungen werden hier gesondert vereinbart.

11. Formulare Wir sind bemüht, unsere Formulare stets auf dem neuesten Stand zu halten. Formulartexte und Ausführungen jedoch ohne Gewähr.

12. Versicherung: Versichert sind alle Warenlieferungen an Käufer mit unserer Kundennummer. Ansonsten nehmen wir dies nur auf besonderen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten vor.

13. Zahlungsbedingungen: a) Fälligkeit: Bei Lieferung Netto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder 5 Tage 2 % Skonto. Wird nicht fristgerecht bezahlt, so ist ab dem 11. Tag bis Zahlungseingang bzw. Gutschriftserteilung auf einem unserer Firmenkonten Verzugszinsen in Höhe der geltenden Zinssätze für kurzfristige Bankkredite zuzüglich zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselproteste, Klagen usw. bekannt ist. b) Wechsel und Schecks: Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarungen. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen. Diskontspesen sind vom Käufer nach Aufgabe zu vergüten. Für auf Nebenplätze oder das Ausland gezogene Wechsel oder Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit für Beibringung des Protest. c) An Käufer ohne unsere Kundennummer liefern wir nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. (Gegen Gebühr)

14. Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im ganzen oder einer Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Im Falle einer Weiterveräußerung, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen. Der Verkäufer hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Verkäufer wird aber hiervon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, den Verkäufer auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und dem Verkäufer alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolles und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und daß die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die den hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, daß es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. Wird die verkaufte Ware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so geschieht dies im Auftrag des Verkäufers, ohne daß hierdurch für diesen Verpflichtungen begründet werden. Bei Verbindung, Vermischung und insbesondere Verarbeitung der Ware des Verkäufers mit anderen Sachen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der einheitlichen oder neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Käufer hat die Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und den Abschluß der Versicherung dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen.

15. Beanstandungen Herstellungs- oder Werkstoff-Fehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware uns schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für andere offensichtliche Beanstandungen, z. B. bei Falschlieferungen und Fehlmengen. Gleichzeitig ist der beanstandete Artikel frei zurückzusenden. Für Transportschäden gilt Ziffer 7. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang auftreten, leisten wir innerhalb angemessener Frist Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Mit deren erfolgreicher Durchführung kann Wandlung oder Minderung nicht mehr verlangt werden. Wird Instandsetzung am Ausstellungsort vom Käufer verlangt, kann dies nur gegen Berechnung der dadurch entstandenen Mehrkosten erfolgen. Ist eine Mängelrüge unstreitig berechtigt, kann ein angemessener Geldbetrag solange zurückbehalten werden, bis Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt. Im übrigen gibt eine Mängelrüge kein weiteres Zahlungsverweigerungsrecht, insbesondere auch dann nicht, wenn es sich um Schäden handelt, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind. Weitere Ansprüche, insbesondere aus Folgeschäden, hat der Käufer nicht, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

16. Rücknahme Lagerartikel liefern wir zur Ansicht und nehmen sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung wieder zurück. Hierfür gilt allerdings die Voraussetzung, daß uns die Ware in unbenutztem Zustand und originalverpackt, innerhalb der angegebenen Frist frachtfrei auf dem kostengünstigsten Weg zugestellt wird. In diesem Falle wird für in einwandfreiem Zustand zurückgegebene Ware der Lieferpreis abzüglich 15% des Nettobetrages, für entstandene Kosten gutgeschrieben. Von diesem Rückgaberecht sind allerdings alle Artikel ausgenommen, die nach Kundenwünschen angefertigt oder bedruckt wurden. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben. Unfreie Rücksendungen können nicht angenommen werden, bitte wenden Sie sich an unseren Verkauf. Bei Rücksendungen bitte die Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer angeben.

17. Drucksachen/Werbeartikel: Kosten für Entwürfe, Skizzen und Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen und dergleichen, werden jeweils anteilig in Rechnung gestellt. Die Erstellungskosten werden auch in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Entwürfe, Lithos, Druckstöcke und Stanzmesser bleiben in jedem Falle, auch bei Zahlung von Anteilkosten, unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung dritten Personen nicht zugänglich gemacht, nicht vervielfältigt oder abgezeichnet werden. Die Entwürfe genießen gesetzlichen Schutz. Sollte ein Entwurf aufgrund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Anfragenden angefertigt sein, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, auf das geistige Eigentum wird dann kein Anspruch erhoben. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Warenzeichen, Fabrikmarken usw., die im Entwurf eingebaut sind. Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf zurückzusenden, da er dann als Vorlage zur Herstellung benötigt wird. Er ist in diesem Falle genau in allen Teilen, insbesondere auf die Richtigkeit des Textes zu prüfen; etwaige Fehler sind zu berichtigen und Wünsche zu äußern. Die Herstellung nach dem begutachteten Entwurf enthebt uns jeder Verantwortung für irgendwelche Fehler, die im Entwurf enthalten und nicht berichtigt sind. Abweichungen in Farbe und Material müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn sie aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind oder wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, der vom Auftraggeber übersehen wurde und der bei der Bearbeitung durch den Hersteller zufällig entdeckt wird. Bei nach Kundenwunsch individuell gestalteten Produkten behalten wir uns eine handelsübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 20 % der bestellten Menge vor. Im übrigen gelten die für das druck- und papierverarbeitende Gewerbe allgemein branchenüblichen Bedingungen.

18. Urheberrecht Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der EASYFIX-Katalog unterliegt dem Urheberrecht: Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist genehmigungspflichtig. EASY FIX GmbH, Geschäftsführer Franz Hroch, Knödelhüttenstrasse 9, A-1140 Wien, Firmenbuch.: 324275a

19. Datenschutz Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Als Kunde von EASY FIX sind Sie mit aktuellen Angeboten per E-Mail einverstanden, können sich aber selbstverständlich jederzeit davon abmelden.

20. Gewährleistung Für alle Waren übernehmen wir die gesetzliche Gewährleistung. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch die Gewährleistung nicht abgedeckt.

21. Sonstiges Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen nach sich. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch bei allen späteren Geschäften als zugrunde gelegt, ohne daß sie in den späteren Bestätigungsschreiben ausdrücklich erwähnt zu werden brauchen.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist das Handelsgericht Wien. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

Stand 03/09 Mit Erscheinen dieser Ausgabe werden frühere Ausgaben ungültig, alle älteren Angaben verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Angegebene Maße und Gewichte sowie Leistungen sind ca.-Werte, Änderungen der Produktausführung behalten wir uns vor. Genannte Lieferzeiten gelten als annähernd und sind unverbindlich, sie schließen Schadensersatzforderungen aus. Alle Abbildungen sind unverbindliche Illustrationen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
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